Qualifizierungschancengesetz der Bundesagentur für Arbeit

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten sozialversicherungspflichtig beschäftigte ArbeitnehmerInnen in Unternehmen die Lehrgangskosten und einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten auf Grundlage des SGB III bis zu 100 % erstattet.

In besonderen Fällen erhält der Arbeitgeber, der seine Mitarbeitenden für die Dauer der Qualifizierungsmaßnahme freistellt, zusätzlich einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt.

Zum 01.01.2019 hat der Gesetzgeber das Qualifizierungschancengesetz in Kraft treten lassen. Mit diesem Gesetz wurden die Leistungen und Anforderungen rund um den Bildungsgutschein neu geregelt. Die örtlichen Agenturen für Arbeit nutzen diese neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen nach Maßgabe ihrer regionalen Mittelpolitik. Ob und welches Fördervolumen für Sie realisierbar ist, erläutern wir gerne in einem persönlichen Gespräch.

Für die Umsetzung der Förderung ist die Agentur für Arbeit am Betriebssitz des Arbeitgebers zuständig oder Ihr zuständiger Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit.

Weitere Details erhalten Sie auch über das Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit:

Merkblatt 6 der Bundesagentur für Arbeit - Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Förderung.

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