Die Anforderungen an eine moderne Steuerkanzlei haben sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt. Der Anspruch auf eine permanente Reduktion der Kosten hat den Gesetzgeber in der jüngsten Vergangenheit umso mehr dazu gezwungen elementare Dienstleistungen in der Steuerbranche zu elektronisieren. Dies wirkt sich direkt auf jede einzelne Steuerkanzlei aus, da die Kerngeschäfte der Steuerdienstleistungen hiervon betroffen sind.

Neben den umfangreichen Investitionen in die erforderliche Infrastruktur muss die Steuerkanzlei mit modernen Arbeitsprozessen und ausgebildeten Mitarbeitenden hierauf äußerst zeitnah reagieren, da der Konkurrenzdruck in der Steuerbranche, nicht zuletzt durch die Markttransparenz und die niedrigen Margen in den Kernleistungen des Mengengeschäfts, wie Steuererklärungen, Lohnabrechnungen und Finanzbuchhaltungen, stark gestiegen ist.

Im Detail ist jede/r Mitarbeitende einer Steuerkanzlei auf Sachbearbeiterebene gezwungen, Leistungsbereiche zu übernehmen und eigenständig auszuführen, welche in der Vergangenheit und nach formalem Anspruch Tätigkeiten der Steuerberaterin / des Steuerberaters selbst darstellten. Hierbei gehen die Anforderungen an die Mitarbeitenden weit über die Vermittlung von gesetzlichen Grundkenntnissen oder aktuellen Veränderungen der Gesetzeslage hinaus, da moderne und elektronisch gestützte Arbeitsprozesse die Haftungsrisiken der Steuerkanzlei und somit der Steuerberater/-innen einschränken bzw. verhindern müssen. Somit ist die klassische Ausbildung zur / zum Steuerfachangestellten in der Praxis nicht mehr dazu geeignet, alle operativen Anforderungen abzudecken.

Steuerkanzleien sind überdies auch nicht in der Lage, ihren Bedarf an qualifiziertem Personal am Arbeitsmarkt in allen erforderlichen Geschäftsfeldern zu decken. In Konsequenz steht die Steuerkanzlei daher vor der Entscheidung, ihre Mitarbeitenden entweder umfangreich und in der Breite auf elektronische Kommunikationswege, moderne Arbeitsprozesse und gesetzliche Anforderungen zu schulen, oder sich vom Mengengeschäft in ihrer Mandantschaft zu trennen. Dies hätte jedoch zur Folge, dass ein Großteil der Belegschaft für das individuelle Beratungsgeschäft der Gewerbekunden nicht mehr benötigt werden würde. Eine Entscheidung für die Fortführung der bisherigen Unternehmensstrategien in der Breite der Steuerbranche stellt dieser somit die Umsetzung einer Fortbildung der Mitarbeitenden voran, welche ob ihrer Themenvielfalt und unternehmerischen Belastung nicht von der Steuerkanzlei allein getragen werden kann.

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